Nutzungsbedingungen

Für Abiturjahrgänge und Komitees, die AbiNova nutzen

Sie haben ein Ticket gekauft? Dann gelten für Sie die Käuferinformationen. Ihr Vertragspartner ist der Jahrgang, nicht AbiNova — diese Seite regelt nur das Verhältnis zwischen AbiNova und dem Komitee.

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Georgi Koynov, An der Lehnsweide 23, 55299 Nackenheim (nachfolgend „AbiNova"). Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Anwendung AbiNova durch einen Abiturjahrgang, ein Abikomitee oder eine vergleichbare Schülergruppe (nachfolgend „das Komitee").

Abweichende Bedingungen des Komitees gelten nur, wenn AbiNova ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistung

AbiNova stellt eine Software zur Verfügung, mit der ein Komitee seine Finanzen, Veranstaltungen und Helferschichten verwalten und Tickets für eigene Veranstaltungen verkaufen kann. Die Nutzung der Software ist für das Komitee kostenlos; abgerechnet wird ausschließlich die Servicegebühr nach § 4.

AbiNova wird als Software bereitgestellt, wie sie ist. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf die dauerhafte Fortführung einzelner Funktionen besteht nicht. AbiNova bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, kann aber Wartungsfenster und Störungen nicht ausschließen.

§ 3 Rollen im Ticketverkauf

Verkauft das Komitee über AbiNova Tickets, gilt:

  • Das Komitee ist Verkäufer und Veranstalter. Es verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, stellt die Tickets aus, ist Vertragspartner der Käufer und verantwortet die Veranstaltung.
  • Das Geld fließt direkt an das Komitee. Käufer überweisen auf ein Konto, das das Komitee angibt. AbiNova nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder der Käufer entgegen, verwahrt sie nicht und leitet sie nicht weiter. AbiNova ist kein Zahlungsdienstleister und kein Treuhänder.
  • Das Komitee ist Ansprechpartner der Käufer für Bestellung, Zahlung, Einlass und Rückerstattung. AbiNova unterstützt ausschließlich bei technischen Störungen der Software.
  • Fällt die Veranstaltung aus, erstattet das Komitee den Käufern die Ticketpreise. Die Servicegebühr nach § 4 wird in diesem Fall erlassen.

Das Komitee bestätigt diese Rollenverteilung in der Anwendung, bevor der echte Verkauf startet. Es sorgt selbst dafür, dass es die für seine Veranstaltung nötigen Genehmigungen, Versicherungen und Auflagen erfüllt.

§ 4 Servicegebühr

Für jedes über AbiNova bezahlte Ticket fällt eine Servicegebühr von 0,75 € an. Sie wird den Käufern beim Kauf zusätzlich zum Ticketpreis ausgewiesen und mit dem Ticketpreis zusammen auf das Konto des Komitees überwiesen. Der Ticketpreis selbst verbleibt vollständig beim Komitee.

AbiNova stellt dem Komitee die Summe der angefallenen Servicegebühren in Rechnung. Die Rechnung wird 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin auf dem bis dahin erreichten Stand ausgestellt; später bezahlte Tickets erhöhen sie nicht mehr. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

Bestellungen im Testbetrieb lösen keine Servicegebühr aus. Stornierte und erstattete Bestellungen werden nicht berechnet.

AbiNova kann die Höhe der Servicegebühr mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen ändern. Für bereits angelegte Bestellungen gilt weiterhin der Satz, der bei der Bestellung galt.

§ 5 Pflichten des Komitees

  • Die Angaben zu Veranstaltung, Bankverbindung und Kontaktadresse müssen richtig und aktuell sein — sie erscheinen auf der Kaufseite und auf den Tickets.
  • Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
  • Die Anwendung darf nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt werden.
  • Daten von Mitschülern, Käufern und Gästen dürfen nur für den jeweiligen Zweck verwendet werden — nicht für Werbung oder Weitergabe an Dritte.

§ 6 Datenschutz

Soweit das Komitee über AbiNova personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (insbesondere Käufer- und Gästedaten), handelt AbiNova als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird auf Anforderung unter support@abinova.de zur Verfügung gestellt. Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 7 Haftung

AbiNova haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AbiNova nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Komitee vertrauen darf — und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Nicht in der Verantwortung von AbiNova liegen: die Durchführung der Veranstaltung, die Richtigkeit der vom Komitee eingegebenen Daten, die Zahlungsabwicklung zwischen Käufern und Komitee sowie Schäden, die daraus entstehen, dass das Komitee seinen Pflichten nach § 3 und § 5 nicht nachkommt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit ohne Frist beenden. Das Komitee kann sein Konto in den Einstellungen bzw. per E-Mail an support@abinova.de löschen lassen.

Bereits entstandene Servicegebühren bleiben auch nach Beendigung zu zahlen. Läuft ein Ticketverkauf, wird er bis zur Veranstaltung zu Ende geführt — sonst stünden Käufer ohne Ticket da.

§ 9 Änderungen dieser Bedingungen

AbiNova kann diese Bedingungen ändern und kündigt Änderungen mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an. Widerspricht das Komitee nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag beenden.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.

AbiNova ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: August 2026